Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Firma CyberPlanet (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die Firma CyberPlanet ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1 Nutzungsrecht
Jedem der Firma CyberPlanet erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

§ 1.1 Web-Design
Die Firma CyberPlanet räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zu Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten HTML- (PHP-, ASP-, JSP-) Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklich, schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma CyberPlanet und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.

Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma CyberPlanet weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

Die Firma CyberPlanet hat das Recht, auf der Web-Site und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

§ 1.2 CD-ROM/DVD-Produktion, Multimediapräsentation
Die Firma CyberPlanet räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium CD-ROM/DVD beschränktes Nutzungsrecht an dem zu Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten Projekt-Dateien ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklich, schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma CyberPlanet und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.

Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma CyberPlanet weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

Die Firma CyberPlanet hat das Recht, auf der CD-ROM/DVD und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

§ 2 Schutzrechter Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche der Firma CyberPlanet für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain (bei Web-Design), frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalten in den auftragsgemäßen Web-Auftritt bzw. CD-ROM-/DVD-Produktion geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma CyberPlanet von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die Firma CyberPlanet im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, die der Firma CyberPlanet entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.

§ 3 Haftung
Die Firma CyberPlanet haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Firma CyberPlanet haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.

§ 4 Gewährleistung
Die Firma CyberPlanet gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleitungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber der Firma CyberPlanet unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehlern entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit derAuftraggeber ohne Zustimmer der Firma CyberPlanet Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

§ 5 Offerte
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

§ 5.1 Konsumentenschutz
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossener Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertagsabschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für Auftaggeber aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht tritt besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.

§ 6 Kostenvoranschlag

§ 6.1 Unverbindlicher Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

§ 6.2 Entgeltlichkeit
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

§ 6.3 Konsumentenschutz
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

§ 6.4 Schutz von Plänen und Unterlagen
Pläne, Entwürfe und Reinzeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen der Auftragnehmers.

§ 7 Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche vorgeschriebene Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

§ 7.1 Konsumentenschutz
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Stichtag für die Bewertung dieser Kosten ist der Tag, zu dem die Lieferung oder Teillieferung an den Auftraggeber fällig wird.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Alle Rechungen der Firma CyberPlanet sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist die Firma CyberPlanet berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.

§9 Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechnet, Verzugszinsen in Höhe von ... % jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

§ 10 Mahn- und Inkassospesen
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EURO 10,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EURO 5,-- zu bezahlen.

Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschuldenam Zahlungsverzug zu ersetzen.

§ 11 Transport - Gefahrtragung

§ 11.1 Transportkosten
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für die Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

§ 11.2 Gefahrtragung/Konsumentenschutz
Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EURO ... pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unser Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

§ 13 Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von der Firma CyberPlanet hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

§ 14 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma CyberPlanet nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma CyberPlanet abtreten.

Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung der Firma CyberPlanet ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.

§ 15 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma CyberPlanet. Erfüllungsort ist 1190 Wien, Hutweidengasse 23-27/11/14. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 16 Gerichtsstandsvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.


 

 







 

 

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